1. Nenntragfähigkeit: Das maximale Gewicht, das ein Gabelstapler heben kann, wenn der Schwerpunkt der Last auf den Gabeln im angegebenen Lastschwerpunktabstand liegt. (Einheit: kg)
2. Lastschwerpunktabstand: Der angegebene Abstand vom Schwerpunkt der Last zur vorderen Endfläche des vertikalen Abschnitts der Gabeln.
Nationale Standards: 400 mm, wenn Q (bedeutet die Tragfähigkeit) < 1 t; 500 mm, wenn 1 kleiner oder gleich Q < 5 ist; 600 mm, wenn 5 kleiner oder gleich Q kleiner oder gleich 10; 900 mm, wenn 12 kleiner oder gleich Q kleiner oder gleich 18; 1250 mm, wenn 20 kleiner oder gleich Q kleiner oder gleich 42 ist.
3. Maximale Hubhöhe: Die maximale Hubhöhe, die die Gabeln heben können, wenn der Gabelstapler auf einer ebenen, festen Oberfläche steht, der Mast vertikal steht und die Nennhubkapazität trägt. Dies ist der vertikale Abstand von der Oberseite der Gabeln zum Boden.
4. Freie Hubhöhe: Die maximale Höhe, die die Gabeln über den Boden heben können, wenn die Masthöhe konstant bleibt.
5. Minimaler Wenderadius: Der momentane Abstand von der äußersten Kante des Gabelstaplerkörpers, wenn die Lenkräder bis zum Anschlag eingeschlagen sind und der Gabelstapler mit der niedrigsten stabilen Geschwindigkeit dreht.
6. Mastneigungswinkel: Der maximale Winkel, um den sich der Mast eines unbeladenen Gabelstaplers aus seiner vertikalen Position nach vorne oder hinten neigen kann.
7. Radstand: Der vertikale Abstand von der Mitte der Vorderachse zur Mitte der Hinterachse.
